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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Stand 1.1.2002

 

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.

  1. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
  2. Die Preise verstehen sich ab Bonn ausschließlich Verpackung, Versicherung und Versandkosten.
  3. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
  4. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Erhalt der Ware, wenn nicht anders auf der Rechnung verzeichnet. Im Falle von Mängelrügen ist auf unseren Wunsch die beanstandete Ware in der Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und ggf. des benutzten Gerätetyps unverzüglich an uns zu senden. Es wird gebeten, die Serien-Nr. des eingereichten Artikels, das Rechnungsdatum und die Rechnungs-Nr., mit der die Lieferung erfolgte, stets mitzuteilen. Beruht die Beanstandung nur auf einem Bedienungsfehler oder mangelhafter Kenntnis anwendungstechnischer Zusammen­hänge, sind wir berechtigt, für den Prüfungsaufwand eine Kostenpauschale von mindestens € 25,- zuzüglich unserer weiteren Aufwendungen zu verlangen.
  5. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Fehlmengen nachliefern, die Ware umtauschen, diese zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlaß einräumen. Wir behalten uns vor, Nachbesserungen, soweit erforderlich, auch zum dritten Male vorzunehmen. Nachlieferung oder Umtausch werden wir im Rahmen unserer dann möglichen Lieferfristen für den bestimmten Artikel durchführen. Schadensersatzansprüche, ganz gleich welcher Art, gelten in diesen Fällen als ausgeschlossen. Für Einsendungen nach Ablauf der Garantie berechnen wir dem Einlieferer eine Bearbeitungsgebühr von mindestens € 50,- Das gilt auch dann, wenn der Artikel irreparabel ist oder nicht von uns bezogen wurde.
  6. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist oder unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen. Der Abschluß von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.
  7. Wir sind daran interessiert, die vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten. Ist dies nicht möglich, gilt eine Nachlieferfrist in der gleichen Länge wie die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist. Der Käufer hat das Recht auf Schadensersatz wegen Verzug oder der Nichterfüllung des Vertrages, wenn uns grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. In diesem Falle beschränkt sich eine solche Forderung auf den vereinbarten Kaufpreis der nicht gelieferten Gegenstände. Besteht der Auftrag aus mehreren Teilen, sind wir zur Teillieferung berechtigt.
  8. Unsere Rechnungen sind zahlbar rein netto Kasse sofort nach Erhalt der Ware. Das Rechnungsdatum gilt als Versanddatum. Eine Zahlung erfolgt nur dann termingerecht, wenn uns das Zahlungsmittel (z.B. Scheck) innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Einlösung vorliegt. Scheck oder Wechsel werden unter dem Vorbehalt der endgültigen Gutschrift angenommen. Bei Gewährung eines Zahlungszieles ist die Zahlung nur rechtzeitig erfolgt, wenn uns am Tage des Fristablaufs das Zahlungsmittel (z.B. Scheck oder Wechsel) zur Einlösung vorliegt oder der vereinbarte Rechnungsbetrag durch eine Überweisung unserem Konto gutgeschrieben wird. Der Beweis für den rechtzeitigen Eingang obliegt dem Schuldner. Der Kaufpreis wurde auf der absoluten Einhaltung des vereinbarten Zahlungszieles kalkuliert. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang sind sich die Parteien darüber einig, daß sich der Kaufpreis um 5% erhöht. Der Verkäufer muß das Recht der Nachforderung in Höhe dieser 5% innerhalb 4 Jahren geltend machen, ab dem Datum angerechnet, an dem die zugrunde liegende Warenlieferung erfolgte. Wir nehmen Bankkredit in Anspruch. Soweit wir keinen höheren Verzugsschaden nachweisen, werden darüber hinaus 1% pro Monat an Verzugszinsen berechnet. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese für jede einzelne Lieferung auf der Auftragsbestätigung und Rechnung gesondert zusätzlich vermerkt werden. Aufrechnung ist nur mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Wechsel gegeben wurden, sofort fällig zu stellen und ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Auswahlen, die nicht innerhalb der ausgewiesenen Frist bei uns eingehen, gelten mit dem Tag des Fristablaufes als gekauft. Die Auswahlrechnung wird nach Fristablauf zur Festrechnung.
  9. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Käufer zustehen. Der Käufer tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Produkte an uns ab. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wenn der Wert der gestellten Sicherheiten 20 % unserer Forderungen übersteigt, sind wir verpflichtet, insoweit Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Kommt der Käufer seinen Abnahmeverpflichtungen nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, von dieser Summe 30 % als Schadensersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Käufer übernimmt eine etwa notwendige Entsorgung der gelieferten Waren und Verpackungen.
  10. Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der anderen Materialien. Hat der Käufer auf von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden Datenträgern Daten aufge­nommen, so bleibt unser Eigentum davon unberührt. Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
  11. Wird eine der getroffenen Vereinbarungen ungültig, bleibt hiervon die Gültigkeit des übrigen Vertrages unberührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Es gelten die Verkaufsbedingungen in der jeweils neuesten Fassung.
  12. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung und der Gerichtsstand ist Bonn. Auf alle für das Vertragsverhältnis begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das Recht der BRD Anwendung.
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