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Sie suchen einen Datenschutzbeauftragten für Ihre Firma?

Mit der zunehmenden Digitalisierung gewinnt der Datenschutz immer mehr an Bedeutung und er muss von Unternehmen gemäß dem geltenden Datenschutzgesetz sichergestellt werden. Wenn man die Sache mit dem Datenschutz nicht ernst nimmt, riskiert man empfindliche Strafen. Der Gesetzgeber sieht bei datenschutzrechtlichen Verstößen Bußgelder bis zu 300.000 €  vor.

Viele Unternehmer wissen häufig nicht, dass sie  einen betrieblichen Datenschutz-beauftragten bestellen müssen. So sieht das Bundesdatenschutzgesetz einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter anderem bereits in Unternehmen vor, in denen mehr als neun Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. D.h. ein Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern, die mit einem E-Mailsystem arbeiten um Kontakt mit Kunden, Lieferanten und/oder Geschäftspartnern zu halten ist verpflichtet innerhalb eines Monats einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Zudem hat jeder Unternehmer die komplexen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gewissenhaft einzuhalten.

Kleine und mittlere Unternehmen haben als praktikable und günstige Lösung die Möglichkeit, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres rechtskonformen Datenschutzes und helfen Ihnen eventuelle Strafen vermeiden.

Wir helfen Ihnen

  • bei der Erarbeitung von Datenschutzzielen sowie Festlegung des Handlungsbedarfes und eines Zeitplanes, um Rechtkonformität herzustellen,
  • bei der Erstellung und Pflege der gesetzlich geforderten Verfahrensverzeichnisses.
  • bei der Durchführung der Vorabkontrolle gemäß des BDSG.
  • bei Erstellung oder Überarbeitung von Datenschutzerklärungen und –Richtlinien.
  • bei der Beantwortung von Anfragen der Aufsichtsbehörden
  • bei Organisation von Schulungen und Information der Mitarbeiter zum datenschutzrechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Wir helfen Ihnen durch Beratung zu Datenschutzfragen in den einzelnen Fachabteilungen, wie bspw. Beachtung von Auskunfts- und Löschungsansprüchen von Kunden und Mitarbeitern oder Archivierungspflichten; Begleitung der datenschutzrelevanten Prozesse.

Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten, brauchen Sie Hilfe bei der Datenschutzerklärung Ihrer Internetseite, haben Sie Fragen bzgl. des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen ? Fragen Sie uns !

 

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